Kfz-Vollkaskoschutz nicht riskieren

Die Kfz-Vollkaskoversicherung schützt Autobesitzer besonders komfortabel: Anders als die Teilkasko zahlt sie sogar selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Vorsicht ist aber auch mit Vollkaskoschutz geboten: Verursacht man einen Eigenschaden grob fahrlässig, kann der Versicherer die Leistung je nach Tarifbedingungen empfindlich kürzen.

 

Von grober Fahrlässigkeit gehen die Gerichte im Streitfall aus, wenn man sich im Straßenverkehr besonders leichtsinnig verhält. Überfährt man beispielsweise eine bereits seit mehreren Sekunden rote Ampel und verursacht einen Unfall, kann der Vollkasko-Versicherer die Erstattung für den Schaden am eigenen Wagen um bis zu 50 Prozent kürzen. Wer ein Stoppschild missachtet oder mit verkehrsunsicheren Reifen unterwegs ist, wird mit rund 25 Prozent am selbst verursachten Schaden beteiligt. Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, kommt je nach Einzelfall sogar eine Kürzung von bis zu 100 Prozent in Frage. Ebenfalls grob fahrlässig ist das Überholen auf unübersichtlichen Strecken, das Bedienen eines MP3-Players bei hohem Tempo auf kurviger Straße oder das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung. Nicht als schwere Sorgfaltsverletzung werten die Gerichte dagegen den Blick auf das Navi, den Griff nach der Sonnenbrille im Handschuhfach oder das Bedienen des Autoradios während der normalen Fahrt.

 

Unser Tipp: Wer für sein Auto möglichst leistungsstarken Vollkaskoschutz will, sollte einen Tarif wählen, in dem der Versicherer auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet und Eigenschäden in nahezu jedem Fall voll ersetzt. Ausgeschlossen sind dann nur noch das grob fahrlässige Ermöglichen eines Diebstahls zum Beispiel durch Steckenlassen des Schlüssels und das Fahren in nicht fahrtüchtigem Zustand. Dieser Extraschutz in der Vollkasko muss nicht teuer sein, wenn man die Angebote vergleicht und sich für einen preiswerten Tarif entscheidet.

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